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KASSYS:4.2.1.4 Gemeinsame Ergebnisbewertung in KoordinierungsausschüssenBetrachtung mit den Leistungsträgern
KASSYS:4.2.1.4 Gemeinsame Ergebnisbewertung in KoordinierungsausschüssenBetrachtung mit den Leistungsträgern

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id3
titleLänderspezifische Anforderungen

Im Land Brandenburg gibt es keinen Landeskoordinierungsausschuss. Es gibt regionale Koordinierungsausschüsse, angelehnt an die Arbeitsagenturbezirke (Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder), Eberswalde und Neuruppin). Die Koordinierungsausschüsse finden ein- bis zweimal jährlich statt. 

Der IFD ist für die Durchführung der Koordinierungsausschüsse zuständig.


6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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