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titleLänderspezifische Anforderungen

Der IFD-Träger konkretisiert in Zusammenarbeit mit der IFD-Fachaufsicht und dem LVR-Inklusionsamt die fachliche Einarbeitung der IFD-Fachkraft in einem Einarbeitungsplan. Dort wird festgelegt, welche fachspezifischen Inhalte der eingestellten IFD-Fachkraft vermittelt werden. Es werden die Verantwortlichkeiten bestimmt und die Termine bzw. Zeitfenster festgelegt.

 

Hierbei werden unter Berücksichtigung des Aufgabenschwerpunkts unter anderem folgende fachliche Themen berücksichtigt:

  • Zielgruppen und Aufgaben der IFD-Fachkraft gemäß § 192 und 193 SGB IX§§ 192 und 193 SGB IX,

  • Arbeitsweise der IFD-Fachkraft gemäß den Grundsätzen des LVR-Inklusionsamtes im Rahmen der Beteiligung von IFD bei der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Rheinland,

  • Richtlinien des LVR-Inklusionsamtes im Rahmen der Beteiligung von IFD bei der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Rheinland,

  • Gemeinsame Empfehlung „Integrationsfachdienste“,

  • Gemeinsame Empfehlung „Unterstützte Beschäftigung“,

  • Leitfaden „Fachdienstliche Stellungnahmen“,

  • Empfehlung des LVR-Integrationsamtes zur Förderung eines Jobcoachings (Betriebliches Arbeitstraining),

  • Vorgehenskonzept für die Mehrfachbetreuung bei Hör-/Seheinschränkungen im Bereich Sicherung § 185 Absatz 2 SGB IX§ 185 Absatz 2 SGB IX,

  • Richtlinien „LVR-Budget für Arbeit - Arbeit – Aktion Inklusion“,

  • KAoA-Handbuch und Verfahrensbeschreibung,

  • Elementbeschreibungen KAoA-STAR einschließlich der konkretisierenden Hinweise,

  • Vereinbarungen zu den Prozessen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung von KAoA-STAR im Gemeinsamen Lernen (VMI-Matrix 2017Matrix 2017),

  • Kennenlernen der Klientinnen und Klienten und Fallübergaben,

  • Datenschutz und Schweigepflicht,

  • Dokumentation in KlifdWeb,

  • Qualitätsmanagementsystem KASSYS,

  • Kennenlernen der relevanten Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartner und des Netzwerks.

Des Weiteren erwirbt die IFD-Fachkraft im Rahmen der Einarbeitung Grundlagenkenntnisse zu folgenden Themen:

  • Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben gemäß § 185 SGB IX § 185 SGB IX und Zuständigkeiten,

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 49 und 50 SGB IX und §§ 49 und 50 SGB IX und Zuständigkeiten,

  • Kündigungsschutz gemäß § 168 ff. SGB IX§§ 168 ff. SGB IX,

  • Arbeitsrecht.

Der Träger ermöglicht der IFD-Fachkraft die Teilnahme an den Grundlagenschulungen des LVR-Inklusionsamtes.

Die IFD-Fachkraft beteiligt sich an dem relevanten Arbeitskreis der IFD-Fachkräfte im Rheinland. Der Träger ermöglicht der IFD-Fachkraft ihre Teilnahme.

Die fachliche Einarbeitung wird mit der IFD-Fachkraft prozessbegleitend reflektiert, ggf. modifiziert bzw. fortgeschrieben.

Der Stand der fachlichen Einarbeitung wird zum Ende der Probezeit durch den Träger und die IFD-Fachaufsicht gemeinsam mit der IFD-Fachkraft ausgewertet. Das LVR-Inklusionsamt wird über den Stand informiert.


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. 

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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

  • Elementbeschreibungen KAoA-STAR, Stand: 01.08.2020, interner Link auf Elementbeschreibungen KAoA-STAR

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR, Stand: 01.08.2020, interner Link auf Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR

  • KAoA-Handbuch 2020-Handbuch 2020, externer Link auf https://www.berufsorientierung-nrw.de/lehrkraefte/handbuch-kaoa/

  • Verfahrensbeschreibung, Stand: 01.08.2020 interner Link auf Verfahrensbeschreibung: KAoA-STAR-Standardelemente

  • Vereinbarungen zu den Prozessen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung von KAoA-STAR im Gemeinsamen Lernen (VMI-Matrix 2017)Matrix 2017), interner Link auf VMI-Matrix

  • Handbuch KlifdWeb, Bedienungsanleitung und Referenzhandbuch, siehe ; externer Link auf https://klifdweb.de

 

Dokumente des LVR:

  • Curriculum des LVR-Inklusionsamtes für IFD-Fachberaterinnen und Berater, Stand: 07.2018, interner Link auf Curriculum für IFD-Fachberaterinnen und Fachberater

  • Beteiligung von Integrationsfachdiensten bei der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Rheinland, Grundsätze und Richtlinien des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland, Stand: Juli 2005Juli 2005; interner Link auf Grundsätze und Richtlinien

  • Leitfaden Fachdienstliche Stellungnahmen der Integrationsfachdienste im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes/der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben im Rheinland, Stand: Oktober 2021Oktober 2021; interner Link auf Leitfaden Fachdienstliche Stellungnahmen

  • Empfehlung des LVR-Integrationsamtes zur Förderung eines Jobcoachings (Betriebliches Arbeitstraining), Stand: 25. Juni 2021 Juni 2021; interner Link auf Empfehlung Jobcoaching

  • Vorgehenskonzept für die Mehrfachbetreuung bei Hör-/Seheinschränkungen im Bereich Sicherung § 185 Abs. 2 SGB IX§ 185 Absatz 2 SGB IX, Stand: Mai 2019Mai 2019; interner Link auf Vorgehenskonzept Mehrfachbetreuung bei Hör-/Seheinschränkungen Sicherung

  • Richtlinie „LVR-Budget für Arbeit – Arbeit – Aktion Inklusion“, Stand: 01.01.2022; interner Link auf Richtlinie zum LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion


2 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.