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Im IFD sind Zielvereinbarungen bezogen auf den Einzelfall zwischen Berater und Klient Bestandteil des professionellen Beratungskontextes. Auf der Ebene der Strukturqualität haben sich Zielvereinbarungen zwischen Integrationsamt und dem Träger des Integrationsfachdienstes bewährt. Um letztere Art der Zielvereinbarung soll es in der folgenden Beschreibung gehen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zur Herstellung eines homogenen Verständnisses der Aufgaben, der Arbeitsweise und der zu erwartenden Ziele und Ergebnisse ist förderlich. Ein vereinbarungsorientiertes Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis konzentriert sich dabei darauf, den Auftrag für den Auftragnehmer bezüglich der erwarteten und zu überprüfenden Ergebnisse möglichst klar und präzise zu definieren. Ziel ist eine Identifikation beider Seiten mit der Vereinbarung.
Funktion einer Zielvereinbarung Zielvereinbarungen haben Steuerungsfunktio Zielvereinbarungen ermöglichen Soll-Ist-Vergleiche und damit eine Bewertung der erzielten Ergebnisse. Gemeinsam vereinbarte Ziele dienen der Leistungssteigerung, Arbeitszufriedenheit und Transparenz für alle Beteiligten; sie haben eine Motivationsfunktion. Im Sinne des Qualitätsmanagements führen Zielvereinbarungen zu weiteren (ggf. darauf aufbauenden) Vereinbarungen in der Folgezeit und sind somit Teil eines Prozesses der fortlaufenden Verbesserung. Bei den Zielvereinbarungen werden sowohl quantitative als auch qualitative Ziele berücksichtigt, eine Priorisierung erfolgt zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen sowie zwischen operativen und strategischen Zielen. Die Ziele der Zielvereinbarung sollen nach der SMART-Methode formuliert werden. Die Einbeziehung dieser Kriterien bei der Formulierung soll die Erreichbarkeit und die Klarheit von Zielen unterstützen und somit allen Beteiligten Orientierung für ihr Handeln und Tun verschaffen:
Gemäß der vorgenannten Kriterien sind die in der Zielvereinbarung genannten Ziele mit operationalisierten und damit messbaren Zielwerten zu hinterlegen, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Bewertung der Zielerreichung erfolgen kann. Berücksichtigt werden nur Ziele, deren Erreichbarkeit beeinflussbar und damit steuerbar und deren Bewertung zur Zielerreichung klar messbar ist (mit quantitativen oder qualitativen Messkriterien).
Verfahren Zielvereinbarungen treffen Personen, die über entsprechende Entscheidungskompetenzen verfügen. Gespräche dazu sollten in einer kooperativen Art und Weise geführt werden, dennoch sollte Rollenklarheit bestehen: Das Integrationsamt ist Strukturverantwortlicher und zugleich Auftraggeber, der IFD ist Auftragnehmer und verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufträge. Grundsätzlich sind bei der Festlegung von Zielen folgende Aspekte zu erörtern:
Nach Ablauf der Zielvereinbarung ist eine Bewertung im Hinblick auf die Zielerreichung vorzunehmen. Das festgestellte Ergebnis zeigt ggf. Erfordernisse für die Weiterentwicklung auf, die in die weitere Arbeit und die nächste Zielvereinbarung einfließen.
Kennzahlen Kennzahlen haben die Aufgabe, zu bestimmten Aspekten Richtwerte festzulegen, an denen sich die Beteiligten orientieren. Kennzahlen sind als Zielmaßstab zu verstehen und müssen durch konkrete Messkriterien überprüft werden (können). Es wird unterschieden in
Als Indikatoren können z. B. herangezogen werden
Zur Definition von und zur Arbeit mit Kennzahlen gehört eine valide Zahlenbasis und eine gesicherte Dokumentation der Prozesse und Ergebnisse, die dann auch spätere Auswertungen erlaubt. Zusammenfassend betrachtet ergibt sich bei Zielvereinbarungen folgender Ablauf/Regelkreis: . Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen. |
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