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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Dokumentation erfolgt als Verwaltungsauftrag im Klientenverwaltungsprogramm 3In.
Es wird bei Beauftragungen zu FDS grundsätzlich im Klientenverwaltungsprogramm in der Sachverhaltsermittlung (P2) 3In begonnen.
Az-41-IFD-1/2018 (Fachdienstliche Stellungnahmen §27 SchwbAV)
bzw. deren Neuerung AZ-41-IFD-2-2022

Weiterhin gelten die Regelungen der Arbeitsanweisung FDS_nach_§27_SchwbAV_AZ-4I-IFD-3-2024

Siehe Kapitel 2.4.2.0 Dokumentation & Kapitel 2.2.2.0 Beauftragung durch den Rehabilitationsträger.


2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.