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Die Verantwortlichkeit und die Weisungsbefugnis für die Ausführung der Leistung des Integrationsfachdienstes (IFD) im Einzelfall verbleiben auf der Grundlage der Regelungen des SGB X, nachzulesen im Feld „Übergeordnete Anforderungen“, jeweils bei dem beauftragenden Leistungsträger.
Wahrnehmung der Einzelfallverantwortung durch das LVR-Inklusionsamt Das LVR-Inklusionsamt regelt die Ausgestaltung und Wahrnehmung der Einzelfallverantwortung in eigener Zuständigkeit wie folgt:
Das LVR-Inklusionsamt entscheidet in strittigen Einzelfällen.
Das LVR-Inklusionsamt ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags im begründeten Einzelfall zu prüfen. Die Weisungs- und Prüfrechte des LVR-Inklusionsamtes haben als Adressaten den Integrationsfachdienst, vertreten durch die Fachaufsicht des beauftragten Trägers. Diese stellen ihrerseits im Rahmen ihrer fachlichen Weisungsbefugnisse sicher, dass die beauftragte Leistung im Einzelfall durch den IFD auf der Grundlage der in KASSYS beschriebenen Qualitätsstandards ausgeführt wird.
Wahrnehmung der Einzelfallverantwortung durch die Rehabilitationsträger Die Rehabilitationsträger regeln die Ausgestaltung und Wahrnehmung der Einzelfallverantwortung jeweils in eigener Zuständigkeit.
Antrag auf Akteneinsicht Die Klienten*innen des IFD können einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Ein Antrag auf Akteneinsicht kann nur gegenüber dem LVR-Inklusionsamt gestellt werden. Geht dieser Antrag direkt beim IFD ein, verweist dieser auf die Zuständigkeit des LVR-Inklusionsamtes und leitet den Antrag weiter. Stellt ein Dritter (Rechtsanwalt, gesetzlicher Vertreter) diesen Antrag, so ist dessen Mandat (Bestellungsurkunde, Vollmacht) durch das LVR-Inklusionsamt zu prüfen; diese Unterlagen werden dem Vorgang hinzugefügt. Der Eingang des Antrags wird von der regional zuständigen IFD-Koordination dem/der Antragsteller*in schriftlich bestätigt. Das LVR-Inklusionsamt fordert die folgenden, für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen bei der IFD-Fachaufsicht an:
Der IFD stellt dem LVR-Inklusionsamt die angeforderten Unterlagen auf einem sicheren Kommunikationsweg zu. Diese Dokumente werden als unbearbeitete Dateien (Word- bzw. Excel; kein PDF) an das LVR-Inklusionsamt weitergereicht. Bei mehreren dokumentierten Aufträgen werden die Dokumente aller Aufträge zugestellt, sofern der/die Antragsteller*in keine genauen Angaben zum Umfang der Akteneinsicht gemacht hat und diese bei ihm/ihr auch nicht eruiert werden können. Die IFD-Koordination im LVR-Inklusionsamt ergänzt die Unterlagen um die in KlifdWeb erzeugten Berichte. Sofern die Rechte eines Dritten berührt sind, werden die Informationen über Dritte vom LVR-Inklusionsamt anonymisiert (z.B. geschwärzt). Der Antragsteller erhält abschließend von der IFD-Koordination ein Anschreiben sowie alle Dokumente in Schriftform übermittelt. Eine Kopie des Anschreibens wird der IFD-Fachaufsicht zugeführt; ein weiteres Exemplar verbleibt in der IFD-Akte im LVR-Inklusionsamt. Für Rückfragen des Antragstellers werden die anonymisierten Dokumente in elektronischer Form von der IFD-Koordination gespeichert und 6 Monate nach Absenden der Unterlagen gelöscht. |
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