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Die jährlichen Zielvereinbarungen zwischen dem LVR-Inklusionsamt und den IFD im Rheinland werden jeweils mit dem Hauptträger des IFD-Verbundes für den gesamten IFD in der Region abgeschlossen. Die Inhalte der Zielvereinbarungen dienen der inhaltlichen Weiterentwicklung der IFD. Daher kann die Bewertung durch das LVR-Inklusionsamt neben der Festlegung von Kennzahlen auch auf der Grundlage eines qualifizierten fachlichen Berichts der IFD-Fachaufsicht erfolgen. Der Prozess der Weiterentwicklung wird durch drei Gespräche des LVR-Inklusionsamtes mit den IFD-Fachaufsichten begleitet:
Die Überprüfung der Zielerreichung ist dem Kapitel 4.2.1.1 zu entnehmen. |
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