Jede Landesebene bzw. jedes Integrationsamt legt für sich den Prozess der Bearbeitung und Veröffentlichung von KASSYS-Kapiteln fest.
Grundsätzlich kann es zwei verschiedene Auslöser für eine Überarbeitung bzw. die Prüfung, ob eine Überarbeitung erforderlich ist, geben:
Änderungen in den KASSYS-Kapiteln auf Bundesebene (die Änderungen von Kapiteln auf Bundesebene werden in der Regel zum 30.06. und zum 31.12 veröffentlicht) und/oder
Änderungsbedarfe, die auf Landesebene festgestellt wurden, z.B. durch Änderung gesetzlicher Regelungen, Anregungen aus dem Integrationsamt … .