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Begründende Verpflichtung

§ 193 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX


Für AZAV-zugelassene IFD siehe Anhang.

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Übergeordnete Anforderungen

Zu den Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört es, die Bundesagentur für Arbeit bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen einschließlich der auf jeden einzelnen Jugendlichen bezogenen Dokumentation und Ergebnisse zu unterstützen.

Verwiesen wird hierzu auf den Kernprozess 3.2.4 (Übergang Schule-Beruf).


Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen.

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Übergeordnete Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Übergeordnete Umsetzungshilfen und Hinweise zur Nachweisführung sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Anforderungen

Auf die Vorgaben in 3.2.4 wird hingewiesen.

  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
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