KASSYS-Rahmenhandbuch
Im Jahr 2018 wurde das KASSYS-Rahmenhandbuch 4.0[1] auf Bundesebene fertiggestellt und mit dem Stand 31.07.2018 veröffentlicht. Das KASSYS-Rahmenhandbuch enthält Regelungen, die bundesweit für alle Integrationsfachdienste gelten. Hierbei handelt es sich also um den „gemeinsamen Nenner“, auf den sich alle Integrationsämter in Deutschland verständigt haben.
Die gesetzlichen Regelungen und Vereinbarungen auf Bundesebene werden durch länder- und integrationsamtsspezifische Regelungen ergänzt und konkretisiert. Um dies zu verdeutlichen, sind die Regelungen auf Bundes- und auf Landesebene mit farbigen Rahmen versehen. Zur grundsätzlichen Beschreibung des Aufbaus des KASSYS-Rahmenhandbuches siehe Kapitel 1.1.
Fast jedes KASSYS-Kapitel folgt folgendem Aufbau:
In Teil 1 (roter, blauer und schwarzer Rahmen) finden sich Inhalte, die bundesweit gelten.
In Teil 2 (grüner und gelber Rahmen) finden sich Regelungen, die durch das LVR-Inklusionsamt bzw. Regelungen auf Landesebene ergänzt werden.
Kapitel, die eine allgemeine Einführung in das jeweilige Thema liefern, folgen dem oben dargestellten Aufbau nicht. Letztere sind somit auch nicht durch farbige Rahmen unterteilt, sondern in Fließtext formuliert.
Entwicklung des KASSYS-Handbuches für die IFD im Rheinland
Bei der Ergänzung der länder- und inklusionsamtsspezifischen Inhalte für die IFD im Rheinland ist zu berücksichtigen, dass es in NRW – anders als in anderen Bundesländern – zwei Inklusionsämter gibt – das LVR-Inklusionsamt und das LWL-Inklusionsamt Arbeit.
Zwischen August 2019 und August 2021 erarbeiteten zwölf Arbeitsgruppen, die sich aus Fachaufsichten/Teamleitungen der IFD, IFD-Fachkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Inklusionsämter zusammensetzten, die länder- und inklusionsamtsspezifischen Inhalte für die einzelnen Kapitel (d. h. die Felder mit den grünen und gelben Rahmen wurden um die landes- und inklusionsamtsspezifischen Regelungen ergänzt). Die Arbeitsgruppen setzten sich meist sowohl aus Personen aus dem „LWL-Einzugsbereich“ als auch aus dem „LVR-Einzugsbereich“ zusammen.
Da in NRW die Regelungen der Inklusionsämter in Teilen voneinander abweichen, wurde vereinbart, dass das jedes Inklusionsamt die spezifischen Regelungen für seine Zuständigkeitsregion veröffentlicht.
Weiterentwicklung des KASSYS-Rahmenhandbuches
Das KASSYS-Rahmenhandbuch wird auf Bundesebene kontinuierlich weiterentwickelt. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich z. B. durch Gesetzesänderungen auf der Bundesebene oder durch Verbesserungsvorschläge aus den Integrationsämtern bzw. den IFD.
Nach der Veröffentlichung des KASSYS-Rahmenhandbuches 4.0 auf Bundesebene wurden Änderungen zu einzelnen Kapiteln vorgeschlagen, aber auch durch gesetzliche Änderungen erforderlich. Diese wurden durch die Redaktionsgruppe auf Bundesebene eingearbeitet und in einer überarbeiteten Version des KASSYS-Rahmenhandbuches veröffentlicht. Die neue und derzeit aktuelle Version trägt den Titel KASSYS-Rahmenhandbuch 4.01 und hat den Stand 31.03.2021.
Die von „KASSYS 4.0“ zu „KASSYS 4.01“ vorgenommenen Änderungen in einzelnen Kapiteln des Rahmenhandbuches (roter, blauer, schwarzer Rahmen) sind im Kapitel 0.1 „Versions- und Änderungshistorie“ aufgeführt.
Die inklusionsamtsspezifischen Konkretisierungen und Ergänzungen, die durch die Arbeitsgruppen in NRW erarbeitet wurden, wurden bereits auf der Basis des KASSYS-Rahmenhandbuches 4.01 erstellt. Die Dateien mit den Regelungen auf der Bundes- und auf der Inklusionsamtsebene entsprechen somit dem aktuellen Stand und bedürfen keiner Überarbeitung; es handelt sich somit bereits um das KASSYS-Handbuch für IFD im Rheinland 4.01.
Das Kapitel 0.1 „Versions- und Änderungshistorie“ ist nur zur Vollständigkeit beigefügt und mit einem entsprechenden Hinweis sowie mit einem Wasserzeichen versehen.
Künftige Weiterentwicklung des KASSYS-Rahmenhandbuches und des KASSYS-Handbuches für IFD im Rheinland
Sowohl das KASSYS-Rahmenhandbuch als auch das KASSYS-Handbuch für IFD im Rheinland werden kontinuierlich weiterentwickelt.
Die Ansprechperson im LVR-Inklusionsamt wird über aktualisierte Dateien oder ggf. über eine neue Version des KASSYS-Rahmenhandbuches auf Bundesebene informiert. Die Ansprechperson klärt bei Änderungen im „Bundesteil“, ob eine Überarbeitung der Kapitel für die IFD im Rheinland erforderlich ist.
Die IFD im Rheinland sind dazu eingeladen, an der Weiterentwicklung von KASSYS mitzuwirken. Änderungsvorschläge senden Sie bitte an die für KASSYS zuständige Ansprechperson im LVR-Inklusionsamt.
Wenn sich Änderungsvorschläge der IFD im Rheinland auf Texte der Bundesebene beziehen, wird das LVR-Inklusionsamt diese ggf. an den Redaktionskreis auf Bundesebene weiterleiten (siehe Kapitel 4.2.2 Einleitung Qualitätszirkel / Prozess der fortlaufenden Verbesserung).
[1] Das am 31.07.2018 veröffentlichte KASSYS-Rahmenhandbuch trägt den Zusatz „4.0“, da es sich um die vierte, vollständig überarbeitete Version von KASSYS handelt.