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Seite: 0. Versions- und Änderungshistorie
0. Versions- und Änderungshistorie
Seite: 1. Einführung
1. Einführung
Seite: 1.1 Grundsätzlicher Aufbau und Handhabung von KASSYS 4.0
1.1 Grundsätzlicher Aufbau und Handhabung von KASSYS
Seite: 1.2 Systempflege und Weiterentwicklung
1.2 Systempflege und Weiterentwicklung
Seite: 2. Führung/Management
2. Führung/Management
Seite: 2.1 Gesetzlicher Auftrag / vertragliche Grundlage / Finanzierung
2.1 Gesetzlicher Auftrag / vertragliche Grundlage / Finanzierung . In Niedersachsen sind mit 19 gemeinnützigen Trägern Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst abgeschlossen. Die Laufzeit der Vereinbarungen beträgt 5 Jahre. Die Inte
Seite: 2.1.1 Aufgaben des Integrationsfachdienstes
2.1.1 Aufgaben des Integrationsfachdienstes . Die übertragenden Aufgaben werden in den Vereinbarungen mit den Trägern genannt. Gegenüber dem leistungsberechtigten Personenkreis ist die Beratung, Unterstützung und Hinführung zur Beschäftigung zentrale Aufg
Seite: 2.1.2 Zielgruppen, Personenkreis
2.1.2 Zielgruppen, Personenkreis . Gemäß der Regelung in der Vereinbarung mit den Trägern müssen die Funktionsbeeinträchtigungen bei den zu beratenden oder zu betreuenden Personen zu Beginn der Unterstützung durch den Integrationsfachdienst noch nicht dur
Seite: 2.2 Grundlagen der Beteiligung im Einzelfall
2.2 Grundlagen der Beteiligung im Einzelfall
Seite: 2.2.1 Beauftragung durch das Integrationsamt
2.2.1 Beauftragung durch das Integrationsamt . Für die Beauftragung bezüglich der psychosozialen Betreuung im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ergibt sich aus den mit den Trägern abgeschlossenen Vereinbarungen, dass das Integrationsamt über d
Seite: 2.2.2 Beauftragung im Einzelfall durch den Rehabilitationsträger
2.2.2 Beauftragung im Einzelfall durch den Rehabilitationsträger . Auch bei Einzelfallbeauftragungen BAR sind dem Integrationsamt im üblichen Tonus Berichte vorzulegen. Aus den Berichten muss sich die Zuordnung zum Personenkreis und die Art der Beauftragu
Seite: 2.2.3 Einzelfallverantwortung (einschließlich Akteneinsicht)
2.2.3 Einzelfallverantwortung (einschließlich Akteneinsicht) . 1 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 2.2.4 Unterstützte Beschäftigung
2.2.4 Unterstützte Beschäftigung . 1 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 2.2.5 Regionale Vereinbarungen
2.2.5 Regionale Vereinbarungen . Derzeit bestehen zwei Modellprojekte bei einzelnen Integrationsfachdiensten bezüglich des Überganges Werkstatt – Arbeitsmarkt und des Budgets für Arbeit. 1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vor
Seite: 2.3 Strukturqualität
2.3 Strukturqualität
Seite: 2.3.1 Örtliche Zuständigkeit
2.3.1 Örtliche Zuständigkeit . Die örtlichen Zuständigkeitsbereiche werden den einzelnen Integrationsfachdiensten durch die Vereinbarung mit dem Träger zugewiesen. Innerhalb von Niedersachsen richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Arbei
Seite: 2.3.2 Anforderungen an Träger, IFD-Strukturen und Supervision
2.3.2 Anforderungen an Träger, IFD-Strukturen und Supervision . Die Vereinbarung mit dem Träger regelt, dass im Hinblick auf die Eigenständigkeit der Integrationsfachdienste in sämtlichem Schriftverkehr, in E-Mails und auf Formularen die Maßgaben des Corp
Seite: 2.3.3 Personalmanagement
2.3.3 Personalmanagement
Seite: 2.3.3.1 Anforderungen an die Qualifikation des Personals
2.3.3.1 Anforderungen an die Qualifikation des Personals . Die personelle Ausstattung des Integrationsfachdienstes richtet sich nach den regional und fachlich maßgeblichen Gesichtspunkten. Die Fachkräfte sollten über Erfahrungen mit dem zu beratenden und
Seite: 2.3.3.2 Fachliche Einarbeitung
2.3.3.2 Fachliche Einarbeitung . 1 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 2.3.3.3 Fort- und Weiterbildung
2.3.3.3 Fort- und Weiterbildung . Aus der Vereinbarung mit dem Träger ergibt sich, dass die Teilnahme der Fachkräfte an Fortbildungen sicherzustellen ist. Grundsätzlich sind die Kosten aus der Sachkostenpauschale zu tragen. Kosten für BIH-Fortbildungen un
Seite: 2.3.4 Ausstattung
2.3.4 Ausstattung
Seite: 2.3.4.1 Räumliche Ausstattung und Zugang
2.3.4.1 Räumliche Ausstattung und Zugang . Der Integrationsfachdienst sollte so organisiert und strukturiert sein, dass alle zu unterstützenden Personen, Betriebe und Einrichtungen bzw. Auftraggeber, der Aktualität des Einzelfalls entsprechend, zeitnah be
Seite: 2.3.4.2 Sächliche Ausstattung und Erreichbarkeit
2.3.4.2 Sächliche Ausstattung und Erreichbarkeit . Der Integrationsfachdienst ist so organisiert und strukturiert, dass alle zu unterstützenden Personen, Betriebe und Einrichtungen bzw. Auftraggeber, der Aktualität des Einzelfalls entsprechend, zeitnah be
Seite: 2.3.5 Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
2.3.5 Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit . Die Vereinbarung mit dem Träger gibt vor, dass der Integrationsfachdienst in enger Abstimmung mit dem Integrationsamt dafür sorgt, dass sein Angebot bei allen einschlägigen Stellen wie den örtlichen Agenturen fü
Seite: 2.3.6 Datenschutz, Datensicherheit und Schweigepflicht
2.3.6 Datenschutz, Datensicherheit und Schweigepflicht
Seite: 2.3.6.1 Datenschutz und Datensicherheit
2.3.6.1 Datenschutz und Datensicherheit . Die einschlägigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 130 SGB IX, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) sind von den Trägern einzuhalten. Der Integrationsf
Seite: 2.3.6.2 Schweigepflicht
2.3.6.2 Schweigepflicht . 1 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 2.4 Qualitätssicherung
2.4 Qualitätssicherung
Seite: 2.4.1 Gemeinsame Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation zu § 37 Absatz 1 SGB IX
2.4.1 Gemeinsame Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation zu § 37 Absatz 1 SGB IX . Gemäß der Vereinbarung mit den Trägern sind alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Dokumentation seitens des Integrationsfachdienstes auf der Grundla
Seite: 2.4.2 Dokumentation
2.4.2 Dokumentation . Jede Beratung, Betreuung und Vermittlung ist in geeigneter Weise, sowohl hinsichtlich des Einzelfalles als auch allgemein für statistische Auswertungen festzuhalten. Bei Beginn einer Maßnahme sind die vom Integrationsamt geforderten
Seite: 2.4.3 Zielvereinbarungen
2.4.3 Zielvereinbarungen . 1 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 2.4.4 Kundenerwartungen / -anforderungen
2.4.4 Kundenerwartungen / -anforderungen . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3. Kernprozesse
3. Kernprozesse
Seite: 3.1 Vorgelagerte Klärungsprozesse
3.1 Vorgelagerte Klärungsprozesse
Seite: 3.1.1 Niederschwelliger Zugang (Kontaktphase)
3.1.1 Niederschwelliger Zugang (Kontaktphase) . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.1.2 Qualifizierte Beratung
3.1.2 Qualifizierte Beratung . Für Niedersachsen gilt folgende erweiterte Definition der Qualifizierten Beratung: Qualifizierte Beratung ist ein Kontakt zu einer Person des leistungsberechtigten Personenkreises der Arbeitnehmer, der nach Art, Häufigkeit u
Seite: 3.2 Individuelle Unterstützungsprozesse
3.2 Individuelle Unterstützungsprozesse
Seite: 3.2.1 Sicherung
3.2.1 Sicherung . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.2.2 Vermittlung
3.2.2 Vermittlung . In Niedersachsen erfolgt keine Vermittlung durch den Integrationsfachdienst in Zuständigkeit des Integrationsamtes. Als Sonderfall der Begleitung ist eine Hinführung zur Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich (siehe 2.
Seite: 3.2.3 Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt
3.2.3 Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt . In Niedersachsen sind bei den Integrationsfachdiensten hinsichtlich des Überganges von WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hauptsächlich unterstützende Aufgaben im Bezug zum Budget für Arbeit angesiedelt.
Seite: 3.2.4 Übergang Schule-Beruf
3.2.4 Übergang Schule-Beruf . Die Integrationsfachdienste sind in Niedersachsen nicht für den Übergang Schule – Beruf zuständig. Einzelbeauftragungen nach BAR sind möglich. 6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 co
Seite: 3.2.5 Aufgaben nach § 193 Absatz 2 SGB IX
3.2.5 Aufgaben nach § 193 Absatz 2 SGB IX
Seite: 3.2.5.1 Erstellung individueller Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile
3.2.5.1 Erstellung individueller Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile . 3 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 4 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.2.5.10 Klärung der Leistungen für schwerbehinderte Menschen
3.2.5.10 Klärung der Leistungen für schwerbehinderte Menschen . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.2.5.2 Unterstützung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in Schulen
3.2.5.2 Unterstützung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in Schulen . Auf die Vorgaben in 3.2.4 wird hingewiesen. 1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind n
Seite: 3.2.5.3 Begleitung der betrieblichen Ausbildung
3.2.5.3 Begleitung der betrieblichen Ausbildung . Die Begleitung durch den Integrationsfachdienst kann bereits bis zu drei Monate vor dem Beginn der Ausbildung aufgenommen werden, wenn der schwerbehinderte Mensch und/ oder der Ausbildungsbetrieb Unterstüt
Seite: 3.2.5.4 Erschließen geeigneter Arbeitsplätze
3.2.5.4 Erschließen geeigneter Arbeitsplätze . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.2.5.5 Integrationsvorbereitung
3.2.5.5 Integrationsvorbereitung . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.2.5.6 Begleitung und Training am Arbeitsplatz
3.2.5.6 Begleitung und Training am Arbeitsplatz . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.2.5.7 Information der Mitarbeitenden über Art und Auswirkungen der Behinderung
3.2.5.7 Information der Mitarbeitenden über Art und Auswirkungen der Behinderung . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.2.5.8 Psychosoziale Betreuung und Krisenintervention
3.2.5.8 Psychosoziale Betreuung und Krisenintervention . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.2.5.9 Ansprechpartner für Arbeitgeber und Leistungen abklären
3.2.5.9 Ansprechpartner für Arbeitgeber und Leistungen abklären . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.2.6 Regionale Sonderprogramme
3.2.6 Regionale Sonderprogramme . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.3. Information und Beratung der Arbeitgeber
3.3. Information und Beratung der Arbeitgeber
Seite: 3.3.1 Beratung des Arbeitgebers im Rahmen eines Einzelfalls
3.3.1 Beratung des Arbeitgebers im Rahmen eines Einzelfalls
Seite: 3.3.1.1 Art der Behinderung und die Auswirkungen am Arbeitsplatz
3.3.1.1 Art der Behinderung und die Auswirkungen am Arbeitsplatz . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.3.1.2 Information und Abklärung fachlicher und finanzieller Leistungen
3.3.1.2 Information und Abklärung fachlicher und finanzieller Leistungen . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.3.2 Beratung des Arbeitgebers im Rahmen der Prävention (§ 167 Absatz 1 SGB IX)
3.3.2 Beratung des Arbeitgebers im Rahmen der Prävention (§ 167 Absatz 1 SGB IX) . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.3.3 Einzelfallübergreifende oder fallunabhängige Information und Beratung des Arbeitgebers
3.3.3 Einzelfallübergreifende oder fallunabhängige Information und Beratung des Arbeitgebers . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.4 Beteiligung im Verwaltungsverfahren
3.4 Beteiligung im Verwaltungsverfahren
Seite: 3.4.1 Fachdienstliche Stellungnahmen
3.4.1 Fachdienstliche Stellungnahmen . 1 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.4.2 Sachverhaltsermittlung
3.4.2 Sachverhaltsermittlung . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 3.4.3 Einschaltung des IFD im Kündigungsschutzverfahren
3.4.3 Einschaltung des IFD im Kündigungsschutzverfahren . In Niedersachsen kann bei Kündigungsschutzverfahren der Integrationsfachdienst hinzugezogen werden, eine Einholung Fachdienstlicher Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens erfolgt in der Regel nich
Seite: 3.5 Maßnahmen zur Qualitätssteuerung
3.5 Maßnahmen zur Qualitätssteuerung . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 4. Ergebnisse
4. Ergebnisse
Seite: 4.1 Ergebnisdarstellung
4.1 Ergebnisdarstellung
Seite: 4.1.1 Einzelfalldokumentation
4.1.1 Einzelfalldokumentation . In Niedersachsen ist für die Dokumentation und die Statistik die Software Patfak ambu verbindlich zu nutzen. Der Zugang sowie die Zuweisung von Rechten und Rollen wird vom Integrationsamt vergeben. 6 incomplete Länderspezif
Seite: 4.1.2 BIH-Statistik
4.1.2 BIH-Statistik . In Niedersachsen werden hinsichtlich der Erhebung der funktionalen Beeinträchtigungen nur die Oberkategorien erfasst. Der Integrationsfachdienst meldet seine jeweiligen Zahlen aus dem Vorjahr zu Beginn des Jahres an das Integrationsa
Seite: 4.2 Überprüfung und Bewertung der Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit
4.2 Überprüfung und Bewertung der Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit
Seite: 4.2.1 Ergebnisbewertung
4.2.1 Ergebnisbewertung . 1 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 4.2.1.1 Überprüfung Zielerreichung
4.2.1.1 Überprüfung Zielerreichung . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 4.2.1.2 Kundenzufriedenheit
4.2.1.2 Kundenzufriedenheit . 1 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 4.2.1.3 Beschwerdemanagement
4.2.1.3 Beschwerdemanagement . 1 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 4.2.1.4 Gemeinsame Betrachtung mit den Leistungsträgern
4.2.1.4 Gemeinsame Betrachtung mit den Leistungsträgern . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 4.2.2 Einleitung Qualitätszirkel / Prozess der fortlaufenden Verbesserung
4.2.2 Einleitung Qualitätszirkel / Prozess der fortlaufenden Verbesserung . 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. . 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
Seite: 5. Anhang
5. Anhang
Seite: 5.1 Zum Verhältnis von KASSYS zur AZAV
5.1 Zum Verhältnis von KASSYS zur AZAV
Seite: 5.2 Audit
5.2 Audit

A

Seite: Anlagenverzeichnis

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Seite: Datenschutz
Datenschutz Ralf Düser Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Integrationsamt Domhof 1 31134 Hildesheim Tel.: 05121 304 724 ralf.dueser@ls.niedersachsen.de mailto:ralf.dueser@ls.niedersachsen.de Datenschutz

E

F

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Seite: Impressum
Impressum Datenschutz Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

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Seite: KASSYS Niedersachsen
Startseite: KASSYS Niedersachsen
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