2.4.4 Kundenerwartungen / -anforderungen
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Die Integrationsfachdienste (IFD) im Rheinland berücksichtigen als weitere interne Kundengruppe die Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben, denen Aufgaben des LVR-Inklusionsamtes übertragen sind.
Bei den, in den übergeordneten Anforderungen benannten Kundengruppen können auch folgende Beteiligte relevant werden:
Mensch mit Behinderung:
Eltern/Angehörige,
Gesetzliche*r Betreuer*in,
Stationäres/Ambulant betreutes Wohnen.
Weitere Leistungsanbieter:
Träger der individuellen betrieblichen Qualifizierung (§ 55 SGB IX),
Bildungsträger,
Soziale Einrichtungen,
Medizinisch/therapeutische Einrichtungen.
In Ergänzung der Kundengruppen gemäß den übergeordneten Anforderungen ergeben sich für die IFD des Weiteren noch weitere externe Kundengruppen und Akteure aus den Aufgabenschwerpunkten „Übergang Schule-Beruf“ und „Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt“.
Weitere relevante Kundengruppen sind im Schwerpunkt
„Übergang Schule-Beruf“:
Lehrer*innen,
Kommunale Koordinierungsstellen,
Praktikumsbetriebe.
„Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt“:
Werkstätten für behinderte Menschen,
Andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX).
Die oben genannte Auflistung der Kundengruppen ist nicht als abschließend zu bewerten.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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