Im Rahmen der Kernprozesse kann der Integrationsfachdienst im Auftrag der Leistungsträger folgende Aufgaben nach § 193 Absatz 2 SGB IX wahrnehmen.
Diese sind in den nachfolgend aufgeführten Kapiteln dargestellt:
Im Rahmen der Kernprozesse kann der Integrationsfachdienst im Auftrag der Leistungsträger folgende Aufgaben nach § 193 Absatz 2 SGB IX wahrnehmen.
Diese sind in den nachfolgend aufgeführten Kapiteln dargestellt: