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Jede Landesebene bzw. jedes Integrationsamt legt für sich den Prozess der Bearbeitung und Veröffentlichung von KASSYS-Kapiteln fest.

Grundsätzlich kann es zwei verschiedene Auslöser für eine Überarbeitung bzw. die Prüfung, ob eine Überarbeitung erforderlich ist, geben:

  1. Änderungen in den KASSYS-Kapiteln auf Bundesebene (die Änderungen von Kapiteln auf Bundesebene werden in der Regel zum 30.06. und zum 31.12 veröffentlicht) und/oder

  2. Änderungsbedarfe, die auf Landesebene festgestellt wurden, z.B. durch Änderung gesetzlicher Regelungen, Anregungen aus dem Integrationsamt

Der Prozess/Workflow wird von den Bundesländern verantwortet und hat zum Ziel, dass Änderungen in den Kapiteln auf Bundesebene von den Ländern gesichtet und dahingehend geprüft werden, ob Aktualisierungsbedarfe für die Landesteile bestehen.

Inhalt, Umfang und Veröffentlichungsdatum der Anpassung verantwortet das Integrationsamt eines Landes selbständig.

Wie der workflow dabei aussehen könnte beschreibt folgende Grafik:

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