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Länderspezifische Anforderungen

Im Rahmen seiner Strukturverantwortung hat das LWV-Integrationsamt mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen und weiteren Verbänden eine Rahmenvereinbarung über die Leistungen der Integrationsfachdienste in Hessen abgeschlossen.

Die Anforderungen ist in folgendem Dokument geregelt und detailliert ausgeführt:

  • Rahmenvereinbarung über die Leistungen der Integrationsfachdienste in Hessen (§§ 192 ff. SGB IX)

Deren jeweils gültige Fassungen sind im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Mit dem Abschluss von Dienstleistungsvereinbarungen mit Trägern von Integrationsfachdiensten auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung wird ein flächendeckendes Angebot mit einheitlichen Maßstäben und Kriterien durch das LWV-Integrationsamt gesichert.

In der Rahmenvereinbarung (Punkt 10) ist auch geregelt, dass die VertreterInnen der Träger der Integrationsfachdienste und das Integrationsamt in der Fachdienstkommission kontinuierlich zusammenarbeiten, beraten, empfehlen und Beschlüsse fassen, die die Rahmenvereinbarung betreffen.

Die Fachdienstkommission tagt regelmäßig und hat eine Geschäftsordnung.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
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