2.3.3.3 Fort- und Weiterbildung
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IFD in Westfalen-Lippe
Der Bedarf an Fort- und Weiterbildung der IFD-Fachkräfte wird unter Berücksichtigung der Strukturverantwortung des LWL-Inklusionsamtes Arbeit für die IFD in Westfalen-Lippe zwischen dem LWL-Inklusionsamt Arbeit und den IFD-Teamleitungen regelmäßig analysiert.
Die Bedarfserhebung erfolgt
mittels Auswertung der fachlichen Einarbeitung,
als Bestandteil der Zielvereinbarungsgespräche und/oder
im Rahmen der regelmäßigen Kontakte mit der Fachkoordination.
Als wesentliche Bewertungsgrundlage steht den Beteiligten insbesondere das Curriculum des LWL-Inklusionsamtes Arbeit für IFD-Fachkräfte und das Seminarprogramm zur Verfügung.
Für jede IFD-Fachkraft werden individuell in einem Qualifizierungsplan die Inhalte und der Zeitrahmen konkretisiert.
Die IFD-Fachkräfte nehmen vorrangig an den vom LWL-Inklusionsamt Arbeit organisierten Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitstagungen teil.
Der IFD-Träger dokumentiert personenbezogen die geplanten und absolvierten Fort- und Weiterbildungen der IFD-Fachkräfte. Er stellt die Dokumentationen dem LWL-Inklusionsamt Arbeit zur Wahrnehmung der Strukturverantwortung zur Verfügung.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Dokumente des LWL:
LWL-Curriculum und LWL-Seminarprogramm der IFD-Fachkräfte
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.