2.3.3.2 Fachliche Einarbeitung

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Länderspezifische Anforderungen

Es stehen Einarbeitungspläne für die Bereiche Berufliche Sicherung, Übergang Schule-Beruf und den Fachbereich hören zur Verfügung. Je nach Erfahrung und Qualifikation werden diese Unterlagen im Einzelfall von der zuständigen IFD-Teamleitung angepasst.

Nach drei Monaten ist das Integrationsamt formlos über den Verlauf der Einarbeitung in Kenntnis zu setzen.

Nach sechs Monaten ist der Einarbeitungsplan dem Integrationsamt vorzulegen.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. 

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Unterlagen befinden sich auf der Z-Ablage des Klientenverwaltungsprogramms 3In.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.