3.2.1 Sicherung

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Länderspezifische Anforderungen

Besonderer Status besteht bei Beruflicher Sicherung nach Unterstützter Beschäftigung und Übergängen aus einer WfbM. Gleiches gilt für Übergänger aus der vertieften Berufsorientierung mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Der Betreuungsaufwand kann hier bis zu 6 Wochenstunden betragen. Für diese Klienten, wird im Klientenverwaltungsprogramm 3In der Prozess der Nachhaltigkeit initiiert.

Der SB-Status „ungeklärt“ wird bei einer Sicherungsbeauftragung akzeptiert, wenn als relevante Behinderung eine seelische Behinderung vorliegt und in 3In eingetragen ist. Allerdings ist eine Sicherung in diesem Fall nur für maximal 3 Monate möglich, Stellt der Klient in diesem Zeitraum keinen SB-Antrag, muss die Beauftragung beendet werden. (Siehe 3In Handbuch 3a)


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.