2.3.5 Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
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Länderspezifische Anforderungen
Für die Bekanntheit des IFD ist der Träger gemäß Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX verantwortlich.
Veröffentlichungen, welche das TLVwA oder das Integrationsamt berühren, müssen zuvor durch diese genehmigt werden.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.