KASSYS-Rahmenhandbuch
Im Jahr 2018 wurde das KASSYS-Rahmenhandbuch 4.0[1] auf Bundesebene fertiggestellt und mit dem Stand 31.07.2018 veröffentlicht. Das KASSYS-Rahmenhandbuch enthält Regelungen, die bundesweit für alle Integrationsfachdienste gelten. Hierbei handelt es sich also um den „gemeinsamen Nenner“, auf den sich alle Integrationsämter in Deutschland verständigt haben.
Die gesetzlichen Regelungen und Vereinbarungen auf Bundesebene werden durch länder- und integrationsamtsspezifische Regelungen ergänzt und konkretisiert. Um dies zu verdeutlichen, sind die Regelungen auf Bundes- und auf Landesebene mit farbigen Rahmen versehen. Zur grundsätzlichen Beschreibung des Aufbaus des KASSYS-Rahmenhandbuches siehe Kapitel 1.1.
Fast jedes KASSYS-Kapitel folgt folgendem Aufbau:
In Teil 1 (roter, blauer und schwarzer Rahmen) finden sich Inhalte, die bundesweit gelten.
In Teil 2 (grüner und gelber Rahmen) finden sich Regelungen, die durch das LVR-Inklusionsamt bzw. Regelungen auf Landesebene ergänzt werden.
Kapitel, die eine allgemeine Einführung in das jeweilige Thema liefern, folgen dem oben dargestellten Aufbau nicht. Letztere sind somit auch nicht durch farbige Rahmen unterteilt, sondern in Fließtext formuliert.
Entwicklung des KASSYS-Handbuches in NRW
Bei der Ergänzung der länder- und inklusionsamtsspezifischen Inhalte in NRW ist zu berücksichtigen, dass es in NRW – anders als in anderen Bundesländern – zwei Inklusionsämter gibt – das LVR-Inklusionsamt und das LWL-Inklusionsamt Arbeit.
Da in NRW zwar die Regelungen der Inklusionsämter voneinander abweichen können, länderspezifische Inhalte jedoch für beide Inklusionsämter gelten, wurde vereinbart, dass das LVR-Inklusionsamt und das LWL-Inklusionsamt Arbeit die länder- und inklusionsamtsspezifischen Regelungen gemeinsamen erarbeiten.
Zwischen August 2019 und August 2021 erarbeiteten zwölf Arbeitsgruppen, die sich aus Fachaufsichten/Teamleitungen der IFD, IFD-Fachkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Inklusionsämter zusammensetzten, die länder- und inklusionsamtsspezifischen Inhalte für die einzelnen Kapitel (d. h. die Felder mit den grünen und gelben Rahmen wurden um die landes- und inklusionsamtsspezifischen Regelungen ergänzt). Die Arbeitsgruppen setzten sich meist sowohl aus Personen aus dem „LWL-Einzugsbereich“ als auch aus dem „LVR-Einzugsbereich“ zusammen.
Bei den länderspezifischen Anforderungen und länderspezifischen Umsetzungshilfen (Felder mit grünen und gelben Rahmen) ist folgendes zu beachten:
In einigen Kapiteln sind innerhalb des grünen und/oder des gelben Rahmens Zwischenüberschriften in gefetteter Schrift eingefügt, die darauf hinweisen, dass der Inhalt entweder für die IFD im Bereich des LVR oder für die IFD im Bereich des LWL gelten.
In anderen Kapiteln (insbesondere dann, wenn die Regelungen weitgehend übereinstimmen) bezieht sich der Inhalt gleichermaßen auf den LVR und den LWL. In diesen Fällen finden sich bei abweichenden Regelungen der Inklusionsämter Hinweise im Text.
Weiterentwicklung des KASSYS-Rahmenhandbuches
Das KASSYS-Rahmenhandbuch wird auf Bundesebene kontinuierlich weiterentwickelt. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich z. B. durch Gesetzesänderungen auf der Bundesebene oder durch Verbesserungsvorschläge aus den Integrationsämtern bzw. den IFD.
Nach der Veröffentlichung des KASSYS-Rahmenhandbuches 4.0 auf Bundesebene wurden Änderungen zu einzelnen Kapiteln vorgeschlagen, aber auch durch gesetzliche Änderungen erforderlich. Diese wurden durch die Redaktionsgruppe auf Bundesebene eingearbeitet und in einer überarbeiteten Version des KASSYS-Rahmenhandbuches veröffentlicht. Die neue und derzeit aktuelle Version trägt den Titel KASSYS-Rahmenhandbuch 4.01 und hat den Stand 31.03.2021.
Die von „KASSYS 4.0“ zu „KASSYS 4.01“ vorgenommenen Änderungen in einzelnen Kapiteln des Rahmenhandbuches (roter, blauer, schwarzer Rahmen) sind im Kapitel 0.1 „Versions- und Änderungshistorie“ aufgeführt.
Die länder- und inklusionsamtsspezifischen Konkretisierungen und Ergänzungen, die durch die Arbeitsgruppen in NRW erarbeitet wurden, wurden bereits auf der Basis des KASSYS-Rahmenhandbuches 4.01 erstellt. Die Dateien mit den Regelungen auf der Bundes- und auf der Landesebene/Inklusionsamtsebene entsprechen somit dem aktuellen Stand und bedürfen keiner Überarbeitung; es handelt sich somit bereits um das KASSYS-Handbuch in NRW 4.01.
Das Kapitel 0.1 „Versions- und Änderungshistorie“ ist nur zur Vollständigkeit beigefügt und mit einem entsprechenden Hinweis sowie mit einem Wasserzeichen versehen.
Künftige Weiterentwicklung des KASSYS-Rahmenhandbuches und des KASSYS-Handbuches in NRW
Sowohl das KASSYS-Rahmenhandbuch als auch das KASSYS-Handbuch für IFD in NRW werden kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Die Ansprechpersonen in den Inklusionsämtern werden über aktualisierte Dateien oder ggf. über eine neue Version informiert. Diese prüfen dann, ob eine Überarbeitung der Kapitel auf Landes-/Inklusionsamtsebene erforderlich ist.
Die IFD sind dazu eingeladen, an der Weiterentwicklung von KASSYS mitzuwirken. Änderungsvorschläge senden Sie bitte an die für KASSYS zuständige Ansprechperson im LVR-Inklusionsamt bzw. im LWL-Inklusionsamt Arbeit.
Ansprechperson im LWL-Inklusionsamt Arbeit:
daniela.wolff@lwl.org
Wenn sich Änderungsvorschläge der IFD ij NRW auf Texte der Bundesebene beziehen, wird das Inklusionsamt diese an den Redaktionskreis auf Bundesebene weiterleiten (siehe Kapitel 4.2.2 Einleitung Qualitätszirkel / Prozess der fortlaufenden Verbesserung).
[1] Das am 31.07.2018 veröffentlichte KASSYS-Rahmenhandbuch trägt den Zusatz „4.0“, da es sich um die vierte, vollständig überarbeitete Version von KASSYS handelt.