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Jede Landesebene bzw. jedes Integrationsamt vereinbart für sich den Prozess der Bearbeitung und Veröffentlichung von KASSYS-Kapiteln.

Grundsätzlich kann es zwei verschiedene Auslöser für eine Überarbeitung bzw. die Prüfung, ob eine Überarbeitung erforderlich ist, geben:

  1. Änderungen in den KASSYS-Kapiteln auf Bundesebene (die Änderungen von Kapiteln auf Bundesebene werden in der Regel zum 30.06. und zum 31.12 veröffentlicht) und/oder

  2. Änderungsbedarfe, die sich auf Landesebene ergeben, z.B. durch Änderung landesspezifischer Normen und Regelungen, Verbesserungsvorschläge aus der Praxis, neue Ausgestaltungen und Anpassungen initiiert von Integrationsamt/Integrationsfachdiensten.

Der Prozess/Workflow wird vom jeweiligen Bundesland individuell gestaltet und verantwortet. Er beschreibt,

zu 1) wie vorgenommene Änderungen im Bundesteil einzelner Kapitel auf Änderungs- und Anpassungsbedarfe hin geprüft und unter Beteiligung welcher Entscheider im Landesteil gegebenenfalls zu Aktualisierungen führt.

zu 2) dass landesspezifische Änderungsbedarfe im Entscheidungsprozess bis hin zur Dokumentation in KASSYS confluence finalisiert werden.

Inhalt, Umfang und damit auch die Übereinstimmung der Landesversion mit der aktuellsten Version einer Seite sowie das Veröffentlichungsdatum einer aktualisierten Landesversion verwaltet und verantwortet das Integrationsamt selbständig.

Wie der Workflow dabei aussehen könnte, beschreibt folgende Grafik:

Anregungen und Hinweise für den Bundesteil, die sich aus der Auseinandersetzung mit KASSYS in den Ländern ergeben, sollen von den KASSYS-Verantwortlichen gesammelt und kanalisiert an den Redaktionskreis gehen über kassys@bih.de .

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