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Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt: Hessische Rahmenvereinbarung Punkt 4.1 Deren jeweils gültige Fassung ist auch im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt. Die Fallverantwortung in der Einarbeitung liegt bei der/dem Einarbeitenden und der Leitung des IFD. Für die Einarbeitung in IFDoQu steht ein Schulungskonzept IFDoQu für neue Mitarbeiter im IFD zur Verfügung.
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Zur Einarbeitung sollte ein Hospitationstag im Integrationsamt gehören, der mit dem zuständigen Regionalmanagement vereinbart werden kann.
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