3.1.1 Niederschwelliger Zugang (Kontaktphase)

Begründende Verpflichtung

§§ 192 ff. SGB IX

Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste nach § 196 Absatz 3 SGB IX


Für AZAV-zugelassene IFD siehe Anhang.

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Übergeordnete Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung


  • Übergeordnete Umsetzungshilfen und Hinweise zur Nachweisführung sind nicht vorhanden.