2.1.2 Zielgruppen, Personenkreis

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Länderspezifische Anforderungen

Im Grundvertrag zur Beauftragung der IFD nach §§ 109 SGB IX a.F. einschließlich der Änderungsverträge mit den Trägern der IFD sind im § 2 die Zielgruppen im Rahmen der Beauftragung festgeschrieben.

Die Arbeitsanweisung AZ-34-IFD-1/2008 wird mit Inkrafttreten der Länderspezifischen Anforderungen des Landes Brandenburg außer Kraft gesetzt.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.