3.1.2 Qualifizierte Beratung

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Länderspezifische Anforderungen

Die qualifizierte Beratung (QB) ist fachspezifisch, verbindlich und zielgerichtet. Bei einem potenziell wirksamen Außenkontakt zu einem Dritten wegen z. B. dem Eingriff in ein Arbeitsverhältnis, Intervention bei einem Arzt oder Leistungsträger ist die sofortige Ummeldung des Auftrages in die Beauftragung erforderlich. Bloße Rückfragen bei Vertrauenspersonen, Ärzten, oder Leistungsträgern zur Klärung der Zuständigkeit oder zwecks Info- Sammlung gelten nicht als wirksamer Eingriff und damit nicht als verpflichtendes QB-Ende.

Des Weiteren ist die QB zeitlich begrenzt. Die QB wird i. d. R. nach 90 Tagen (ca. 3 Monate) beendet.

Davon ausgenommen sind zeitlich nicht abzuschätzende Aufträge i. V. m.:

  • Beantragung eines GdB

  • Erhöhungsantrag GdB

  • Anträge zur Beruflichen und medizinischen Reha

  • Sonstige Rentenanträge.

Ausschließlich in diesen Fällen ist eine einmalige Verlängerung der QB um weitere 90 Tage erlaubt.

Eine QB ist nur für Klienten mit bestehendem Arbeitsverhältnis im Zuständigkeitsgebiet möglich.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.