3.2.3 Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt
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Länderspezifische Anforderungen
Die Begleitung des Übergangs WfbM allgemeiner Arbeitsmarkt erfolgt nach Absprache mit und in Einzelfallentscheidung durch die Koordination der IFD im Integrationsamt.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.