3.2.3 Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt

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Länderspezifische Anforderungen

Die Begleitung des Übergangs WfbM allgemeiner Arbeitsmarkt erfolgt nach Absprache mit und in Einzelfallentscheidung durch die Koordination der IFD im Integrationsamt.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.