3.2.5.6 Begleitung und Training am Arbeitsplatz
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In Absprache mit der Koordination IFD und/oder der Sachbearbeitung in der Begleitenden Hilfe im Integrationsamt ist die Durchführung eines internen Jobcoachings durch den IFD im Rahmen von bis zu sechs Wochenstunden möglich.
Bei einem höheren Bedarf ab sechs Wochenstunden ist ein Antrag auf Jobcoaching durch den Betroffenen beim Integrationsamt möglich.
Das Verfahren entspricht der Beschreibung in Kapitel 2.2.4 Unterstützte Beschäftigung.
Im IFD Brandenburg wird die Qualifikation als Jobcoach (vereinzelt) vorgehalten.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.
Weitere Informationen befinden sich in der Leistungsübersicht von 3In.
Zu beachten ist die Arbeitsanweisung für den Fachbereich Hören (41-IFD 01-2017), in Bezug auf gegebenenfalls notwendige Dolmetscherleistungen.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.