4.1.1 Einzelfalldokumentation
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Grundlage ist die Arbeitsanweisung des Integrationsamtes Land Brandenburg vom 15.05.2019 „Dokumentationspflichten in den Integrationsfachdiensten unter Verwendung des Dokumentationssystems 3In“.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.
Die Leistungsübersicht 3In ist anzuwenden.
Grundlage sind die Arbeitsanweisungen Dokumentation_AZ-4I-IFD-5-2024 zur Dokumentation in 3In sowie Aufbewahrungsfrist_Dokumentation_AZ-41-IFD-7-2024 sowie die Zusatzvereinbarung zum Datenschutz zur Datensicherheit zur Qualitätssicherung und zu den Dokumentations- und Nachweispflichten sowie zur Verwendung des Dokumentationssystems 3In und der hierzu erforderlichen Infrastruktur in den Integrationsfachdiensten des Landes Brandenburg Stand Dez. 2019.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.