3.2.6 Regionale Sonderprogramme
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Das LWV-Integrationsamt hat das Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) aufgelegt. Es bietet Arbeitgebern finanzielle Anreize, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Gefördert werden u. a.
Praktika und Probebeschäftigungen
Neueinstellung von schwerbehinderten Menschen
Ausbildungsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen
Inklusionsabteilungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen
Im Rahmen von HePAS sind Träger von Integrationsfachdiensten mit Maßnahmen der Heranführung, Anbahnung und Unterstützung von arbeitslosen schwerbehinderten Menschen an Arbeit beauftragt. Zur Zusammenarbeit zwischen dem LWV-Integrationsamt und dem Träger des Integrationsfachdienstes wird eine jährliche Kontingentvereinbarung getroffen, in der eine Anzahl an Plätzen/Fallzahlen vereinbart wird. Der Träger des Integrationsfachdienstes kann diese Vereinbarung mit Personal des Integrationsfachdienstes erbringen oder gesondert Personal dafür vorhalten.
Dabei ergänzen die Aktivitäten über das Programm HePAS die Aktivitäten in Zuständigkeit der Leistungsträger des SGB IX und der SGB II und III.
Wird ein Arbeitsverhältnis begründet und der Arbeitgeber mit Mitteln des Perspektivprogramms HePAS gefördert, so kann der Integrationsfachdienst über HePAS beauftragt werden, mit Zustimmung des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis zur nachhaltigen Sicherung in den ersten 6 Monaten zu begleiten.
Die Anforderungen sind in folgendem Dokument geregelt und detailliert ausgeführt:
Fachliche Anforderungen zur Dokumentation mit IFDoQu
Deren jeweils gültige Fassung ist im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Informationen, Formulare und weitere Unterlagen finden sich im IFD-Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.