4.1.1 Einzelfalldokumentation
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Für die Einzelfalldokumentation steht in Hessen das EDV-System IFDoQu zur Verfügung.
Hier werden alle Einzelfälle, für die der Integrationsfachdienst beauftragt ist, erfasst.
Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:
Anforderungen zur Dokumentation
Deren jeweils gültige Fassung ist auch im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.
Mit den anderen Auftraggebern ist vom Integrationsfachdienst zu klären, ob über die mit IFDoQu zugänglichen Informationen hinaus Zwischen- oder Abschlussberichte oder sonstige Darstellungen erforderlich sind.
Die Betrachtung des Prozessverlaufs und der Ergebnisse des Einzelfalles auf Basis der Einzelfalldokumentation erfolgt nach Absprache zwischen Auftraggeber und Integrationsfachdienst.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.