2.1.1 Aufgaben des Integrationsfachdienstes

.

Länderspezifische Anforderungen

Die übertragenden Aufgaben werden in den Vereinbarungen mit den Trägern genannt.

Gegenüber dem leistungsberechtigten Personenkreis ist die Beratung, Unterstützung und Hinführung zur Beschäftigung zentrale Aufgabe, gegenüber Arbeitgebern die Information, die Beratung und Hilfeleistungen.

Der Integrationsfachdienst hat insbesondere

  • Psychosoziale Hilfe bei allen betrieblichen Problemlagen,

  • Betreuung und Unterstützung bei Kündigungsschutzverfahren,

  • enge Kooperation mit Arbeitgebern, betrieblichen Helfern, Behörden usw. und

  • Beratung von Arbeitgebern, betrieblichen Helfern und Schwerbehinderten

vorzuhalten.

Der Integrationsfachdienst arbeitet mit allen regionalen Einrichtungen psychosozialen Versorgung zusammen.

Darüber hinaus gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit zu den wesentlichen Aufgaben. Das Angebot des Integrationsfachdienstes ist bei allen regionalen und überregionalen einschlägigen Stellen bekannt zu machen.

Der redaktionelle Inhalt von allen Veröffentlichungen ist vorab mit dem Integrationsamt abzustimmen. Darüber hinaus ist das Corporate Design zu verwenden.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

.

Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.