2.3.4.1 Räumliche Ausstattung und Zugang

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Länderspezifische Anforderungen

Der Integrationsfachdienst sollte so organisiert und strukturiert sein, dass alle zu unterstützenden Personen, Betriebe und Einrichtungen bzw. Auftraggeber, der Aktualität des Einzelfalls entsprechend, zeitnah bedient werden können. Ferner muss gewährleistet sein, dass die Klienten den Integrationsfachdienst gut erreichen können. Das schließt die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ein.

Es können auch nach Absprache mit dem Integrationsamt Außenstellen installiert werden, an denen zu bestimmten Terminen oder nach Vereinbarung Beratungs- und Betreuungsangebote gemacht werden. Die Anzahl der Außenstellen orientiert sich an den regionalen Notwendigkeiten.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.