2.3.4.2 Sächliche Ausstattung und Erreichbarkeit

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Länderspezifische Anforderungen

Der Integrationsfachdienst ist so organisiert und strukturiert, dass alle zu unterstützenden Personen, Betriebe und Einrichtungen bzw. Auftraggeber, der Aktualität des Einzelfalls entsprechend, zeitnah bedient werden können.

Eine angemessene und zeitgemäße sächliche Ausstattung ist sicherzustellen.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.