4.1.1 Einzelfalldokumentation

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Länderspezifische Anforderungen

Die Dokumentation des Einzelfalls und der Beteiligung im Verwaltungsverfahren erfolgt durch die IFD im Rheinland einheitlich und ausschließlich in KlifdWeb.

Die IFD im Rheinland dokumentieren die relevanten Daten im Einzelfall zur Person, zum Prozessverlauf, zu den durchgeführten Leistungen und zum Ergebnis neben den Sicherungsprozessen in Arbeitsverhältnissen und Vermittlungsprozessen auch in den individuellen Unterstützungsprozessen

  • Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt (siehe Kapitel 3.2.3),

  • Übergang Schule-Beruf (siehe Kapitel 3.2.4),

  • Begleitung der betrieblichen Ausbildung (siehe Kapitel 3.2.5.3).


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

 

Dokumente des LVR:

  • Handlungs- und Geschäftsanweisung des LVR-Inklusionsamtes zu KlifdWeb in der gültigen Fassung (nicht öffentlich)


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.