4.2.1.1 Überprüfung Zielerreichung
.
Zielvereinbarung (Einzelfall)
Die Ergebnisbewertung im Einzelfall ist dem Kapitel 4.2.1 zu entnehmen.
Verwiesen wird hierbei auf die Ausführungen zum internen Audit (Jahresfachgespräch) und zum Berichtswesen.
Zielvereinbarung (IFD)
Die Überprüfung der Zielerreichung wird durch zwei Gespräche des LVR-Inklusionsamtes mit den IFD-Fachaufsichten begleitet:
Zwischenauswertung zur Jahresmitte und
Abschlussauswertung am Ende des Jahres.
Ziel ist es dabei immer, die angestoßenen Prozesse und Ergebnisse der Zielvereinbarung nachhaltig in der IFD-Arbeit zu verankern und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der IFD im Rheinland zu erreichen.
Die Ergebnisse der jährlichen Zielvereinbarung werden durch die IFD-Koordination des LVR-Inklusionsamtes hinsichtlich des Zielerreichungsgrades bewertet und in einem, mit der IFD-Fachaufsicht abgestimmten Vermerk dokumentiert.
Der Hauptträger des IFD-Verbundes erhält Kopie dieser Verschriftlichung mit dem Ziel der Information der Verbundträger.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.