4.2.1.4 Gemeinsame Betrachtung mit den Leistungsträgern

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Länderspezifische Anforderungen

Örtliche Koordinierungsausschüsse

Nach § 6 des Beauftragungsvertrags über die Einrichtung und den Betrieb eines Integrationsfachdienstes wird im Zuständigkeitsbereich des IFD-Trägerverbundes ein Koordinierungsausschuss gebildet.

Schriftlich oder per E-Mail werden eingeladen:

  • Verbundpartner,

  • regionale Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner der Träger der Arbeitsvermittlung,

  • Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben,

  • Rehabilitationsträger und

  • Vertreterinnen/Vertreter der Handwerks- sowie der Industrie- und Handelskammern.

Die Teilnahme am örtlichen Koordinierungsausschuss ist für den IFD-Verbundpartner verpflichtend, kann jedoch von ihm auf den Hauptträger delegiert werden.

Weitere Netzwerkpartner der IFD können beteiligt werden.

Der örtliche Koordinierungsausschuss dient der regionalen Abstimmung und Kooperation und nimmt die einschlägigen Aufgaben gemäß den übergeordneten Anforderungen dieses Kapitels wahr.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der örtlichen Koordinierungsausschüsse sind frei, eigene Absprachen zur Gestaltung der Koordinierungsausschüsse unter Beteiligung der IFD-Koordination des LVR-Inklusionsamtes zu treffen.

Die Ergebnisse und der Teilnehmerkreis werden protokolliert und über die Teamleitung 53.31 des LVR-Inklusionsamtes der Hauptakte zugeführt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des örtlichen Koordinierungsausschusses erhalten jeweils eine Kopie.

 

Landeskoordinierungsausschuss

Der Landeskoordinierungsausschuss wird im jährlichen Wechsel vom LVR-Inklusionsamt und LWL-Inklusionsamt Arbeit organisiert und durchgeführt.

Ein entsprechender Mailverteiler der Beteiligten wird gemeinsam geführt.

Die Ergebnisse der IFD-Tätigkeiten werden für beide Landesteile zusammengeführt und anhand den länderspezifischen Umsetzungshilfen (siehe unten) präsentiert.

Die Ergebnisse des Landeskoordinierungsausschusses und der Teilnehmerkreis werden protokolliert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten jeweils eine Kopie.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

  • Eingliederungsergebnisse LVR und LWL.xls

  • Neue Beauftragungen nach StadtKreis.xlsx (nur Blatt Auswertung)


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.