2.1.2 Zielgruppen, Personenkreis
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Neben den im § 192 Absatz 2 bis 4 SGB IX benannten Zielgruppen sind durch Vereinbarungen bestimmte Zielgruppen erweitert bzw. konkretisiert worden für die der Integrationsfachdienst (IFD) im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes oder anderer Landesakteure regelhaft tätig werden kann.
Dies sind:
behinderte oder von Behinderung bedrohte Beamte
(Landesvereinbarungen mit der Justiz- und der Finanzverwaltung NRW),Schüler*innen mit anerkannter Schwerbehinderung gemäß § 2 Absatz 2 SGB IX und/oder einem über ein AO-SF-Verfahren festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten
Geistige Entwicklung,
Körperliche und motorische Entwicklung,
Hören und Kommunikation,
Sehen,
Sprache,
sowie Schüler*innen mit einer fachärztlich diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung.
Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung können über KAoA-STAR begleitet werden, wenn eine Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 vorliegt.
Die landschaftsverbandsspezifischen Richtlinien zur Durchführung des LVR-Budgets für Arbeit erweitern die in § 192 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX dargestellte Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen nach zielgerichteter Vorbereitung durch eine WfbM in Verbindung mit §§ 61 und 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX um die Zielgruppe der Beschäftigten im Arbeitsbereich einer WfbM bzw. eines anderen Leistungsanbieters mit einer wesentlichen Behinderung nach §§ 53 ff. SGB XII.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Dokumente mit Gültigkeit in NRW:
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Stand: 01.07.2014; interner Link auf Rahmenvereinbarung Justizverwaltung NRW
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des LVR und LWL, Stand: 01.04.2016; interner Link auf Rahmenvereinbarung Finanzverwaltung NRW
Vereinbarung der Landesakteure zur Umsetzung von STAR im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – KAoA“ (Verwaltungsvereinbarung KAoA-STAR, Stand: August 2020) ; interner Link auf Verwaltungsvereinbarung KAoA-STAR
Dokumente des LVR:
Landschaftsverbandsinterne Verwaltungsabsprachen mit den Fachbereichen Eingliederungshilfe-Inklusionsamt zur Umsetzung und Erweiterung des gesetzlichen Budgets für Arbeit gemäß § 61 SGB IX unter den Namen „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“ (nicht öffentlich)
Richtlinie „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion, Stand: 01.01.2022; ; interner Link auf Richtlinie zum LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion
Interne Umsetzungshilfe über die IFD-Beteiligung im Rahmen des Programms „Zuverdienst“ (nicht öffentlich)
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.