2.1.2 Zielgruppen, Personenkreis

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Länderspezifische Anforderungen

Neben den im § 192 Absatz 2 bis 4 SGB IX benannten Zielgruppen sind durch Vereinbarungen bestimmte Zielgruppen erweitert bzw. konkretisiert worden für die der Integrationsfachdienst (IFD) im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes oder anderer Landesakteure regelhaft tätig werden kann.

Dies sind:

  • behinderte oder von Behinderung bedrohte Beamte
    (Landesvereinbarungen mit der Justiz- und der Finanzverwaltung NRW),

  • Schüler*innen mit anerkannter Schwerbehinderung gemäß § 2 Absatz 2 SGB IX und/oder einem über ein AO-SF-Verfahren festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten

    • Geistige Entwicklung,

    • Körperliche und motorische Entwicklung,

    • Hören und Kommunikation,

    • Sehen,

    • Sprache,

    sowie Schüler*innen mit einer fachärztlich diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung.

Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung können über KAoA-STAR begleitet werden, wenn eine Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 vorliegt.

Die landschaftsverbandsspezifischen Richtlinien zur Durchführung des LVR-Budgets für Arbeit erweitern die in § 192 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX dargestellte Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen nach zielgerichteter Vorbereitung durch eine WfbM in Verbindung mit §§ 61 und 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX um die Zielgruppe der Beschäftigten im Arbeitsbereich einer WfbM bzw. eines anderen Leistungsanbieters mit einer wesentlichen Behinderung nach §§ 53 ff. SGB XII.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

  • Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Stand: 01.07.2014; interner Link auf Rahmenvereinbarung Justizverwaltung NRW

  • Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des LVR und LWL, Stand: 01.04.2016; interner Link auf Rahmenvereinbarung Finanzverwaltung NRW

  • Vereinbarung der Landesakteure zur Umsetzung von STAR im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – KAoA“ (Verwaltungsvereinbarung KAoA-STAR, Stand: August 2020) ; interner Link auf Verwaltungsvereinbarung KAoA-STAR

 

Dokumente des LVR:

  • Landschaftsverbandsinterne Verwaltungsabsprachen mit den Fachbereichen Eingliederungshilfe-Inklusionsamt zur Umsetzung und Erweiterung des gesetzlichen Budgets für Arbeit gemäß § 61 SGB IX unter den Namen „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“ (nicht öffentlich)

  • Richtlinie „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion, Stand: 01.01.2022; ; interner Link auf Richtlinie zum LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion

  • Interne Umsetzungshilfe über die IFD-Beteiligung im Rahmen des Programms „Zuverdienst“ (nicht öffentlich)


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.