2.3.3.3 Fort- und Weiterbildung
.
Der Bedarf an Fort- und Weiterbildung der IFD-Fachkräfte wird unter Berücksichtigung der Strukturverantwortung des LVR-Inklusionsamtes für die IFD im Rheinland zwischen dem LVR-Inklusionsamt und dem Träger des Integrationsfachdienstes unter Beteiligung der IFD-Fachaufsicht analysiert.
Die Bedarfserhebung erfolgt
mittels Auswertung der fachlichen Einarbeitung und
als Bestandteil der Zielvereinbarungsgespräche.
Als wesentliche Bewertungsgrundlage steht den Beteiligten insbesondere das Curriculum des LVR-Inklusionsamtes für IFD-Fachkräfte zur Verfügung.
Im Qualifizierungsplan werden die Inhalte und der Zeitrahmen konkretisiert.
Die IFD-Fachkräfte nehmen vorrangig an den vom LVR-Inklusionsamt organisierten Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitstagungen teil.
Der IFD-Träger dokumentiert personenbezogen die geplanten und absolvierten Fort- und Weiterbildungen der IFD-Fachkräfte. Er stellt bei Bedarf die Dokumentationen dem LVR-Inklusionsamt zur Wahrnehmung der Strukturverantwortung zur Verfügung.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
.
Dokumente des LVR:
Curriculum des LVR-Inklusionsamtes für IFD-Fachberaterinnen und Fachberater, Stand: 07.2018; interner Link auf Curriculum für IFD-Fachberaterinnen und Fachberater
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.