2.3.3.3 Fort- und Weiterbildung

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Länderspezifische Anforderungen

Der Bedarf an Fort- und Weiterbildung der IFD-Fachkräfte wird unter Berücksichtigung der Strukturverantwortung des LVR-Inklusionsamtes für die IFD im Rheinland zwischen dem LVR-Inklusionsamt und dem Träger des Integrationsfachdienstes unter Beteiligung der IFD-Fachaufsicht analysiert. 

Die Bedarfserhebung erfolgt

  • mittels Auswertung der fachlichen Einarbeitung und

  • als Bestandteil der Zielvereinbarungsgespräche.

Als wesentliche Bewertungsgrundlage steht den Beteiligten insbesondere das Curriculum des LVR-Inklusionsamtes für IFD-Fachkräfte zur Verfügung.

Im Qualifizierungsplan werden die Inhalte und der Zeitrahmen konkretisiert.

Die IFD-Fachkräfte nehmen vorrangig an den vom LVR-Inklusionsamt organisierten Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitstagungen teil.

Der IFD-Träger dokumentiert personenbezogen die geplanten und absolvierten Fort- und Weiterbildungen der IFD-Fachkräfte. Er stellt bei Bedarf die Dokumentationen dem LVR-Inklusionsamt zur Wahrnehmung der Strukturverantwortung zur Verfügung. 


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente des LVR:

Curriculum des LVR-Inklusionsamtes für IFD-Fachberaterinnen und Fachberater, Stand: 07.2018; interner Link auf Curriculum für IFD-Fachberaterinnen und Fachberater


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.