2.1.2 Zielgruppen, Personenkreis

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Länderspezifische Anforderungen

Voraussetzung für die Zuständigkeit des Integrationsamtes als Auftraggeber für die jeweilige Zielgruppe des IFD ist das Vorhandensein einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung mit negativen Auswirkungen auf das Arbeitsleben.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu
KlifdWeb

Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.