2.1.2 Zielgruppen, Personenkreis
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Länderspezifische Anforderungen
Voraussetzung für die Zuständigkeit des Integrationsamtes als Auftraggeber für die jeweilige Zielgruppe des IFD ist das Vorhandensein einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung mit negativen Auswirkungen auf das Arbeitsleben.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu
KlifdWeb
Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.