2.3.4.1 Räumliche Ausstattung und Zugang
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Länderspezifische Anforderungen
Der Träger des IFD sorgt gemäß Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX dafür, dass der Integrationsfachdienst frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar ist und die Leistungen in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden können.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.