2.3.4.1 Räumliche Ausstattung und Zugang

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Länderspezifische Anforderungen

Der Träger des IFD sorgt gemäß Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX dafür, dass der Integrationsfachdienst frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar ist und die Leistungen in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden können.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.