3.2.1 Sicherung
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Länderspezifische Anforderungen
Das Integrationsamt ist nur für Klienten mit SB-Status (ab GdB 50 oder ihnen gleichgestellte Menschen) zuständig. Ebenso ist ein sozialversicherungspflichtiges AV Voraussetzung für eine Beauftragung.
Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb.
Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb
KlifdWeb
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.