3.2.1 Sicherung

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Länderspezifische Anforderungen

Das Integrationsamt ist nur für Klienten mit SB-Status (ab GdB 50 oder ihnen gleichgestellte Menschen) zuständig. Ebenso ist ein sozialversicherungspflichtiges AV Voraussetzung für eine Beauftragung.

Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb.

Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb

KlifdWeb


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.