3.4.2 Sachverhaltsermittlung
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Länderspezifische Anforderungen
Die Einschaltung des IFD für eine Sachverhaltsermittlung liegt im Ermessen der Sachbearbeitung des Integrationsamtes.
Näheres regeln die Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb sowie der Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb
KlifdWeb
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.