2.3.2 Anforderungen an Träger, IFD-Strukturen und Supervision

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Länderspezifische Anforderungen

Gemäß >Rahmenvereinbarung über die Aufgaben eines Integrationsfachdienstes< liegen die Dienst- und Fachaufsicht über die IFD Berater:innen beim jeweiligen Träger.

Regelungen zur BEauftragung im EInzelfall erfolgen fachbereichsspezifisch-

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.