2.3.3.2 Fachliche Einarbeitung
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Länderspezifische Anforderungen
Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:
Hessische Rahmenvereinbarung Punkt 4.1
Deren jeweils gültige Fassung ist auch im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.
Die Fallverantwortung in der Einarbeitung liegt bei der/dem Einarbeitenden und der Leitung des IFD.
Für die Einarbeitung in IFDoQu steht ein Schulungskonzept IFDoQu für neue Mitarbeiter im IFD zur Verfügung.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
Zur Einarbeitung sollte ein Hospitationstag im Integrationsamt gehören, der mit dem zuständigen Regionalmanagement vereinbart werden kann.
Auch die Teilnahme an dem Grundseminar für Schwerbehindertenvertreter ist möglich, dazu erfolgt eine Absprache mit dem Integrationsamt.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.