3.5 Maßnahmen zur Qualitätssteuerung

.

Länderspezifische Anforderungen

Die Einzelfallbeauftragung durch das Integrationsamt erfolgt durch das Verfahren der konkludenten Beauftragung. Im weiteren Verlauf werden die Aufträge regelmäßig ausgewertet.

Näheres hierzu regeln die Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb sowie der Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

.

Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb

KlifdWeb


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.