2.4.3 Zielvereinbarungen
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Die jährlichen Zielvereinbarungen zwischen dem LVR-Inklusionsamt und den IFD im Rheinland werden jeweils mit dem Hauptträger des IFD-Verbundes für den gesamten IFD in der Region abgeschlossen.
Die Inhalte der Zielvereinbarungen dienen der inhaltlichen Weiterentwicklung der IFD. Daher kann die Bewertung durch das LVR-Inklusionsamt neben der Festlegung von Kennzahlen auch auf der Grundlage eines qualifizierten fachlichen Berichts der IFD-Fachaufsicht erfolgen.
Der Prozess der Weiterentwicklung wird durch drei Gespräche des LVR-Inklusionsamtes mit den IFD-Fachaufsichten begleitet:
Vereinbarung der Ziele,
Zwischenauswertung zur Jahresmitte und der
Abschlussauswertung am Ende des Jahres.
Die Überprüfung der Zielerreichung ist dem Kapitel 4.2.1.1 zu entnehmen.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Bei der Auswahl der Zielfelder und Formulierung der Inhalte können die IFD-Träger durch das LVR-Inklusionsamt beteiligt werden. Hierfür gibt es folgende mögliche Verfahrensweisen:
a) Die Inhalte der überregionalen Zielfelder können in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Träger und der IFD-Koordination des LVR-Inklusionsamtes, gemeinsam erarbeitet und formuliert werden.
b) Regionale Ziele werden zwischen der der IFD-Koordination und der Fachaufsicht mit einzelnen IFD festgelegt.
c) Auch eine Kombination ist möglich.
Bei Beteiligung der IFD-Träger an der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der überregionalen Ziele werden die Vertreter*innen der IFD-Träger in einem Trägerworkshop des LVR-Inklusionsamtes festgelegt.
Innerhalb des Trägerworkshops erhalten alle Vertreterinnen und Vertreter der Träger die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an der Vorbereitungsgruppe der Zielvereinbarungen zu melden. Die beteiligten Vertreter*innen der Träger erhalten dadurch ein Mandat für die Abstimmung der Ziele mit dem LVR-Inklusionsamt.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.