4.2.1.2 Kundenzufriedenheit
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Kundenbefragungen dienen der Gewinnung von Informationen über die Erwartungen der Kunden*innen und ihrer Zufriedenheit in Bezug auf die Dienstleistung des IFD.
Mit den Kundenbefragungen sollen Erkenntnisse zur Qualitätsverbesserung bestehender Maßnahmen im Sinne der hohen Kundenzufriedenheit erhoben werden.
Die Ergebnisse einer Kundenbefragung durch den IFD können im Rahmen eines internen Audits bewertet werden.
Die IFD im Rheinland führen in angemessenen Zeitabständen oder anlassbezogen Kundenbefragungen in den Schwerpunkten durch:
Sicherung
Klienten*innen
Arbeitgeber
Übergang WfbM - allgemeiner Arbeitsmarkt
Klienten*innen
Arbeitgeber
Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX)
Übergang Schule - Beruf
Schüler*innen
Eltern/Erziehungsberechtigte
Lehrer*innen
Arbeitgeber
Geeignete Instrumente zur Kundenbefragung werden durch die IFD entwickelt.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.