2.4.3 Zielvereinbarungen
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Das Integrationsamt schließt mit den Trägern des IFD bedarfsorientiert, bzw. Anlassbezogen eine Zielvereinbarung ab. Die Inhalte werden mit den Trägern, den Teamleitern und dem Integrationsamt in regelmäßigen Abständen abgestimmt. Die Basis für Zielvereinbarungen sind der Grundvertrag mit den Trägern, beziehungsweise der Änderungsvertrag zum Grundvertrag.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Der Ist-Zustand soll mittels erhobener Daten erfasst werden. Hierzu können unter anderem: die jährlichen Sachberichte, die BIH-Statistik, Kundenzufriedenheit und Beschwerden gehören Daran Anknüpfend sind Ziele und Umsetzungsmaßnahmen zu formulieren.
Bis auf weiteres soll die Tabelle aus dem Bundesteil genutzt werden. Als Datengrundlage
dienen vorerst: 3In, vom IFD und vom Integrationsamt geführte Übersichten und der
Rücklauf von Befragungen.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.