3.2.6 Regionale Sonderprogramme

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Länderspezifische Anforderungen

Aufgabenschwerpunkt „Übergang Psychiatrie“

Die Integrationsfachdienste (IFD) in Westfalen-Lippe bieten mit speziell qualifizierten Fachkräften eine besondere, niedrigschwellige Beratung für Menschen mit einer seelischen Erkrankung (überwiegend) im Übergang nach medizinischer Rehabilitation in den Arbeitsmarkt an. Sie unterstützen im Zeitraum eines Jahres bei der Berufsorientierung und -planung, bei der Arbeitssuche, bei der Vermittlung sowie bei der Stabilisierung nach beruflicher Platzierung.
Zielgruppe sind Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und für ihre berufliche Rehabilitation eine umfassende Unterstützung und Begleitung benötigen.

Der Zugang erfolgt in der Regel über

  • Kliniken,

  • niedergelassene Ärztinnen/Ärzte,

  • niedergelassene psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und

  • Beratungsstellen oder andere Eirichtungen der psychosozialen Versorgung.

Im Rahmen der Kontaktaufnahme wird im Wesentlichen geklärt, ob die Klientin/der Klient zur Zielgruppe des Angebots gehört und ein Rehabilitationsträger für die Leistungen zur beruflichen Teilhabe zuständig sein könnte.

In der weiteren Begleitung erfolgt mit der Klientin/dem Klienten eine ausführliche Anamnese und eine fundierte Arbeitsdiagnostik, gefolgt von der Entwicklung einer beruflichen Perspektive sowie Unterstützung bei der Suche und Vorbereitung einer Beschäftigung auf einem geeigneten Arbeitsplatz.

Nach Abschluss eines Arbeitsvertrags kann der IFD zur Stabilisierung des neu begründeten Arbeitsverhältnisses die Klientin/den Klienten und die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber für weitere 6 Monate beraten und unterstützen sowie eventuell notwendige Maßnahmen initiieren und begleiten.

Die IFD-Fachkräfte berücksichtigen die Kapitel der individuellen Unterstützungsprozesse 3.2.1 Sicherung und 3.2.2 Vermittlung sowie im Rahmen der Aufgaben nach § 193 Absatz 2 SGB IX die einschlägigen Kapitel 3.2.5.1 bis 3.2.5.10.
Der Verlauf und das Ergebnis der IFD-Dienstleistung wird im Dokumentationssystem KlifdWeb erfasst.

Durch den ganzen Beratungsprozess hindurch sind die IFD leistungsträgerübergreifend in den jeweiligen regionalen Netzwerken tätig. Es liegt in der Verantwortung der IFD, die Schnittstellen zu den anderen Bereichen innerhalb des IFD zu strukturieren und insbesondere die Übergabe aus dem Bereich Übergang Psychiatrie in den allgemeinen Sicherungsbereich zu organisieren.

Für den Bereich Übergang-Psychiatrie wurde abweichend vom IFD-Vertrag ein niedriger Betreuungsschlüssel vereinbart, um der Besonderheit der Zielgruppe Rechnung zu tragen. Damit kommt auch der Qualifikation und der beruflichen (Vor-)Erfahrung des Personals eine besondere Bedeutung zu.

Die fachliche Begleitung der IFD-Fachkräfte erfolgt durch das LWL-Inklusionsamt Arbeit, Fachdienst für Inklusionsbegleitung.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente des LWL:

  • Konzept für den Bereich Übergang Psychiatrie, Stand: Oktober 2014


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.