3.4.3 Einschaltung des IFD im Kündigungsschutzverfahren

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Länderspezifische Anforderungen

In Niedersachsen kann bei Kündigungsschutzverfahren der Integrationsfachdienst hinzugezogen werden, eine Einholung Fachdienstlicher Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens erfolgt in der Regel nicht.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.