3.3.1.1 Art der Behinderung und die Auswirkungen am Arbeitsplatz
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Um Arbeitgebern eine fachkompetente Unterstützung anbieten zu können, arbeiten die IFD im Rheinland und Westfalen-Lippe nach behinderungsspezifischen Grundsätzen (siehe Kapitel 2.1).
Dies bedeutet, dass jeweils spezialisierte IFD-Fachkräfte den Arbeitgebern und ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern als Ansprechpersonen im Rahmen der Aufgabe dieses Kapitels zur Verfügung stehen.
Detaillierte übergeordnete und länderspezifische Anforderungen sind im Kapitel 3.2.5.7 „Information der Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung“ beschrieben.
Die IFD-Fachkraft dokumentiert Verlauf und Ergebnis ihrer Information und Beratung in KlifdWeb (siehe Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation).
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Siehe die länderspezifischen Umsetzungshilfen im Kapitel 3.2.5.7.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.